Energieberatung als Grundlage für die energetische Sanierung
Warum ist eine Energieberatung sinnvoll?
Die Verbraucherzentrale arbeitet mit Energieberatern zusammen und bietet die Energieberatung zu verschiedenen Themen an. So können Sie abhängig von Ihrem persönlichen Bedarf eine Beratung zu
- Strom sparen im Haushalt
- Wärmedämmung und sommerlicher Hitzeschutz
- Richtig heizen und lüften
- Heiztechnik
- Erneuerbare Energien
Instandsetzungsmaßnahmen planen aufgrund der Bauwerksdiagnostik
Um festzustellen, wo Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, wird eine Bauwerksdiagnostik durchgeführt. Der Blower Door Test ist Teil der Bauwerksdiagnostik und ermittelt die Luftdichtigkeit von Gebäuden. Er kann für ältere Gebäude ebenso wie für Neubauten genutzt werden, um Lecks in der Gebäudehülle aufzuspüren.
Luft wird mit einem Ventilator aus dem Gebäude gesaugt. Innerhalb des Gebäudes wird mit Luftgeschwindigkeitsmessern oder der Infrarot-Gebäude-Thermografie ermittelt, wie viel Außenluft in das Gebäude eintritt. Die Blower Door Messung liefert beispielsweise Informationen über Undichtigkeiten an den Fenstern. Im Rahmen der energetischen Sanierung können die Fenster getauscht und eventuell vorhandene Spalten abgedichtet werden.
Im Zuge der Bauwerksdiagnostik kann auch die Feuchtigkeitsmessung im Gebäude vorgenommen werden. Ist keine ausreichende Wärmedämmung vorhanden oder die Gebäudehülle undicht, kann Feuchtigkeit leichter in das Gebäude eindringen. Die Feuchtigkeitsmessung gibt Auskunft über Lecks und zeigt, wo eine Sanierung erforderlich ist.
Förderung für die Energieberatung in Anspruch nehmen
Nehmen Sie die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch, kostet Sie das maximal 30 Euro, da Sie Anspruch auf eine Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben. Grundlage der Förderung ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist und Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden festlegt.
Weiterhin enthält das Gesetz Vorschriften für die Nutzung Erneuerbarer Energien sowie die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen. Eine Änderung zu diesem Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Sie schreibt die Reduzierung des Jahres-Primärenergiebedarfs in Neubauten vor.
Die Förderung wird als Zuschuss an den Energieberater gezahlt. Der Energieberater muss Ihnen ein Beratungshonorar berechnen, das um den Zuschuss ermäßigt ist.
Möglichkeiten für die Energieberatung
Im Vorfeld der Energieberatung haben Sie die Wahl, ob Sie ein Konzept zur Gesamtsanierung zu einem BEG-Effizienzhaus oder für eine Sanierung Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen der energetischen Sanierung erhalten möchten. Bei der Energieberatung können Ihre persönlichen Verhältnisse und Wünsche berücksichtigt werden. Ein BEG-Effizienzhaus erfüllt die Anforderungen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Der Energieberater erläutert Ihnen, welche Förderung Sie dafür erhalten und wie Sie sie beantragen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt Ihnen mit dem Programm 261 einen Wohngebäude-Kredit. Zusätzlich erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.